Verband | Zweck
Der Verband der Prüfsachverständigen für Brandschutz Rheinland-Pfalz
ist ein Zusammenschluss freiberuflich arbeitender,
bauaufsichtlich anerkannter
Sachverständiger
in einem gemeinsamen Berufs- und Wirtschaftsverband zur gemeinsamen Interessenvertretung. Sein Zweck ist die
Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der bauaufsichtlich
anerkannten Sachverständigen. Sein Ziel ist die Zusammenfassung der Sachverständigen in einem
gemeinsamen Verband.
Verband | Aufgaben
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Vertretung der Interessen der Sachverständigen gegenüber
der Legislative und der Exekutive, sowie gegenüber Behörden, Ämtern und Gerichten verfolgt.
Zur Sicherstellung der insbesondere von Behörden und Gerichten an einen Sachverständigen gestellten
hohen Anforderungen erfolgt im Rahmen von Arbeitstagungen regelmäßig ein Erfahrungsaustausch auf
nationaler und internationaler Ebene. Durch Vorträge und Kongresse sollen die Verbandsmitglieder jeweils
über den neuesten Stand von Wissenschaft und Technik informiert werden, um ihr Leistungsvermögen und
ihren Erfolg sichern zu helfen. Darüber hinaus soll der Öffentlichkeit, insbesondere aber auch Behörden,
Verbänden, Gerichten und Industrie- und Handelskammern die Auswahl eines Sachverständigen
durch die regelmäßige Bekanntgabe von aktuellen Mitgliederlisten erleichtert werden.
Der Zweck des Vereins ist insbesondere die
- Unterrichtung der Mitglieder über gesetzliche und technische Neuregelungen hinsichtlich des
vorbeugenden Brandschutzes.
- Durchführung von Schulungen und sonstigen Fachveranstaltungen für die Mitglieder.
- Interessenvertretung der Mitglieder im Zusammenhang mit den gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten
unabhängig vom wirschaftlichen Interesse.
Besondere Kompetenz und Qualitäten der VPSB-Sachverständigen
- Ausbildung, Prüfung und Bestellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes
Rheinland-Pfalz (Ministerium der Finanzen)
- Prüferlaubnis (Prüfungskompetenz) des vorbeugenden Brandschutzes nach § 65 LBauO, dadurch
Beleihung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben (Gleichstellung mit Unterer Bauaufsichtsbehörde)
- Mitwirkung über den Verband im Gesetzgebungsverfahren
- direkte Anbindung an den abklärenden Brandschutz über die ADD Trier
- landesweite bzw. bundesweite Kompetenz für Brandschutzprüfungen, Brandschutzkonzepte, Planung
und Beratung zum baulichen Brandschutz, Fachbauleitung für Maßnahmen des baulichen Brandschutzes,
Dokumentation des baulichen Brandschutzes